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BEP - Bedarfs- und Entwicklungsplan Handlungsempfehlung des WFV Hessen zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen
Mit Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.Dezember 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.November 2009 (GVBI. I S. 423) werden die Werkfeuerwehren nach § 14 verpflichtet, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten und fortzuschreiben. Um eine landeseinheitliche Arbeitsgrundlage für die Erarbeitung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren zur Verfügung stellen zu können, wurde gemeinsam durch das Hessische Innenministerium, Fachabteilung Brandschutz, in enger Zusammenarbeit mit dem Werkfeuerwehrverband Hessen und die Regierungspräsidien ein Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (B+E Plan) für Werkfeuerwehren in Hessen gemeinsam entwickelt. BEP_Muster_Stand_09092009.doc BEP Handlungsempfehlung.pdf BEB Arbeitsgruppe WFVHmdIuS.pdf |