Aufgaben

Zu den Aufgaben und Zielen des Werkfeuerwehrverbandes Hessen gehören:

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar durch die Förder- und Weiterentwicklung des betrieblichen Brandschutzes einschließlich der Ausbildung der Betriebs- und Werkfeuerwehren
  • die Interessenvertretung der Werkfeuerwehr Bundes-, und Landes Ebene,
  • die Öffentlichkeitsarbeit
  • die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen Fachgremien
  • die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Workshops.
  • die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen sowie Erfahrungsaustausch zur Erweiterung der Erfahrungsbasis
  • die Vorführung über technische Neuerungen
  • Ausrichtung von Arbeitstagungen mit fachlichen Referaten und Vorträgen
  • die Bildung von Facharbeitskreisen
      + Fahrzeug- und Geräte- und Sicherheitstechnik
    • + Aus- und Fortbildung
      + Recht
      + Jubiläum 50 Jahre Wfv-Hessen
      + Vorbeugender Brandschutz
  • die Organisation von Bildungsreisen
  • die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Erlassen und Richtlinien
  • die Vertretung in den einzelnen Ausschüssen des LFV

Zur Umsetzung der genannten Aufgaben bedient sich der Werkfeuerwehrverband seiner Organe Mitgliederversammlung, Fachausschüssen und Vorstand.