Aufgaben
Zu den Aufgaben und Zielen des Werkfeuerwehrverbandes Hessen gehören:
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar durch die Förder- und Weiterentwicklung des betrieblichen Brandschutzes einschließlich der Ausbildung der Betriebs- und Werkfeuerwehren
- die Interessenvertretung der Werkfeuerwehr Bundes-, und Landes Ebene,
- die Öffentlichkeitsarbeit
- die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen Fachgremien
- die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Workshops.
- die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen sowie Erfahrungsaustausch zur Erweiterung der Erfahrungsbasis
- die Vorführung über technische Neuerungen
- Ausrichtung von Arbeitstagungen mit fachlichen Referaten und Vorträgen
- die Bildung von Facharbeitskreisen
+ Fahrzeug- und Geräte- und Sicherheitstechnik
+ Jubiläum 50 Jahre Wfv-Hessen
+ Vorbeugender Brandschutz
- die Organisation von Bildungsreisen
- die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Erlassen und Richtlinien
- die Vertretung in den einzelnen Ausschüssen des LFV
Zur Umsetzung der genannten Aufgaben bedient sich der Werkfeuerwehrverband seiner Organe Mitgliederversammlung, Fachausschüssen und Vorstand.
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