Brandschutzbeauftrage

Der Werkfeuerwehrverband Hessen e. V. hat auf seiner letzten Mitgliederversammlung am 07.07.2022 eine Satzungsänderung beschlossen. Nach Zustimmung durch das Amtsgericht tritt diese in Kraft.

Auszug aus der neuen Satzung:

§4 Mitgliedschaft

1. Der Verein hat korporative, persönliche und fördernde Mitglieder:

–   …
–  Persönliche Mitglieder sind Brandschutzbeauftragte von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder selbstständig tätige Brandschutzbeauftragte

2. Persönliche Mitglieder (Brandschutzbeauftragte) haben

–  ein Teilnahmerecht in der Mitgliederversammlung
–  einen Beisitzer in den Vorstand aus ihren Reihen zu wählen

Mit dieser Änderung will der WFV Hessen e. V. sich für die Brandschutzbeauftragten öffnen. In jedem Unternehmen muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Diese Aufgabe ist ebenfalls ein wichtiger Teil des betrieblichen Brandschutzes.
Der WFV Hessen will hier mit anerkannten Weiterbildungen praxisnah unterstützen.

Der Mitgliedsbeitrag soll € 100,- pro Jahr betragen.


Weitere Informationen: DGUV Information – Brandschutzbeauftragte