Hauptberuflich

Die Einsatzkräfte einer Werkfeuerwehr arbeiten häufig im mittleren, gehobenen oder höheren Werkfeuerwehrdienst.
Als Basis für die Ausbildung dient die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der hauptberuflichen Werkfeuerwehrangehörigen in Hessen (Werkfeuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung – APVO-WFW)“.
Link: [Download nicht gefunden.]

Die Ausbildungen und Prüfungen entsprechen den B-Lehrgängen der Berufsfeuerwehren:

  • B I = Grundausbildung
  • B II = Truppführer
  • B III = Gruppenführer
  • B IV = Zugführer

(gehobener Dienst: Inspektoren-Lehrgang)

  • BV = Verbandsführer/ Stabsarbeit.
  • B VI = Führungslehrgang höherer Dienst

Die Ausbildungsdauer für den mittleren Werkfeuerwehrdienst (B I/B II) beträgt mindestens 18 Monate, für den Führungsdienst im mittleren Dienst (B III) mindestens 6 weitere Monate. Für den gehobenen Dienst (B IV) sind es mindestens 24 Monate, ebenso für den höheren Dienst (B IV, B V und B VI).

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/feuerwehr-magazin/2021062