Der Werkfeuerwehrverband Hessen e.V.

Der Hessische Werkfeuerwehrverband (WFV) ist der Fachverband der hessischen Werkfeuerwehren und ist als “Arbeitsgemeinschaft für den betrieblichen Brandschutz” anzusehen.

Zur Umsetzung der genannten Aufgaben bedient sich der Werkfeuerwehrverband seiner Organe Mitgliederversammlung, Facharbeitskreise, Vorstand und Geschäftsstelle.

Zu den Aufgaben und Zielen des Werkfeuerwehrverbandes Hessen gehören:

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar durch die Förder- und Weiterentwicklung des betrieblichen Brandschutzes einschließlich der Ausbildung der Betriebs- und Werkfeuerwehren
  • Interessenvertretung der Werkfeuerwehr auf Bundes-, und Landesebene
  • die Öffentlichkeitsarbeit
  • die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen Fachgremien
  • die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesfeuerwehrschule
  • die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen sowie Erfahrungsaustausch zur Erweiterung der Erfahrungsbasis
  • Vorführung über technische Neuerungen
  • Arbeitstagungen mit fachlichen Referaten und Vorträgen
  • Bildung von Fachausschüssen
  • Organisation von Bildungsreisen
  • die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Erlassen und Richtlinien
  • Vertretung in den einzelnen Ausschüssen des Landes Feuerwehrverband Hessen (LFV Hessen)
  • Interessenvertretung in der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)

Zur Umsetzung der genannten Aufgaben bedient sich der Werkfeuerwehrverband seiner Organe Mitgliederversammlung, Fachausschüssen und Vorstand.

Mitglieder im Werkfeuerwehrverband Hessen sind:

  • Ordentliche Mitglieder des Werkfeuerwehrverbandes sind Unternehmen, auch wenn sie nicht über eine eigene Betriebs- oder Werkfeuerwehr verfügen.
  • Fördernde Mitglieder des Werkfeuerwehrverbandes sind natürliche und juristische Personen, die die Aufgaben und Arbeit des Werkfeuerwehrverbandes durch fachlichen Rat oder finanzielle Hilfe unterstützen.
  • Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die sich um den Werkfeuerwehrverband und seine gesetzten Ziele in hervorragender Weise verdient gemacht haben.

Erfahren Sie hier mehr zum Beruf der Werkfeuerwehrfrau bzw. des Werkfeuerwehrmann